28. August 2005, Hubert Locher:
Das Grundgesetz benötigt dringend verschiedene Änderungen (Finanzverfassung,
Gesetzgebungsverfahren); doch benötigt es auch ein Selbstauflösungsrecht des
Deutschen Bundestages? Sind Konsequenzen aus der Karlsruher Entscheidung vom 25.
August 2005 notwendig? Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtsgibt es die
(positive) Vertrauensfrage des Kanzlers mit dem Ziel, dass ihm mit Mehrheit das
Vertrauen ausgesprochen wird und die (negative) Vertrauensfrage des Kanzlers mit
dem Ziel, dass ihm die Mehrheit das Vertrauen versagt. Die Entscheidung darüber
liegt bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Danach ist dann der
Bundespräsident gefragt, den Bundestag aufzulösen oder nicht. Insoweit liegt ein
ausgewogenes Verfahren dreier Verfassungsorgane vor. Gegen ein
Selbstauflösungsrecht ist aus liberaler Sicht zu erinnern, dass eine große
Mehrheit - zu beliebiger Zeit - zum Nachteil von Minderheiten im Parlament die
Selbstauflösung beschließt; die Bundesregierung (der Kanzler) hätte dabei nichts
zu sagen, der Bundespräsident letztlich nur noch Notarsfunktion.
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51. ord. Bundesparteitag